Warum gibt es die Margenbesteuerung?
Die ursprüngliche Idee der Margenbesteuerung war eine Vereinfachung für touristische Unternehmen, die über mehrere Länder hinweg eine Leistung erstellen und verkaufen.
Die Margenbesteuerung wird auch als TOMS bezeichnet. Die Abkürzung steht für tour operator margin scheme.
Unterkunft, Passagiertransport, Ausflüge, Dienstleistungen von Reiseleitern und Lounge Nutzung am Flughafen sind immer TOMS-Lieferungen.
Was bedeutet Margenbesteuerung?
Vereinfacht gesprochen, wird bei der Besorgung von Reiseleistungen zum Wiederverkauf (z.B. eines Hotelzimmers) nur die Marge, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, versteuert. Ein Vorsteuerabzug ist dann für den Wiederverkäufer nicht erlaubt. Der Wiederverkäufer darf Umsatzsteuer nur für seine Marge
berechnen.
Auswirkungen bei Geschäftsreisen - Mehrkosten
Leistungen, die über Vermittler bezogen werden, werden potentiell teurer. Der Vermittler kann die Vorsteuer nicht mehr geltend machen und wird diese der Marge zumindest teilweise zurechnen müssen. Für diese Marge wird dann die volle
Umsatzsteuer erhoben, was weitere Mehrkosten nach sich ziehen kann.
Betroffen sind alle Leistungen, bei denen der Rechnungssteller nicht identisch mit dem Leistungserbringer ist. Die Auslegung dazu ist sehr weit gefasst. So fallen beispielsweise Flüge im CodeShare streng genommen unter die
Regelungen zur Margenbesteuerung, wenn der gebuchte Anbieter nicht der operierende Anbieter ist.
Das Thema wirkt sich also immer dann auf
den Preis der Leistung aus, wenn der Leistungserbringer nicht mit dem Rechnungssteller identisch ist.