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A1-Bescheinigung, Nachweis E101
Bei den meisten Auslandsreisen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Sozialversicherungsnachweis zu erbringen. Der Mitarbeiter muss den Nachweis während der Reise mitführen. Im EU-Geltungsbereich nennt sich dieser
Sozialversicherungsnachweis A1-Bescheinigung. Sozialversicherungsnachweise werden aber auch außerhalb des EU-Geltungsbereiches benötigt. Die A1 Bescheinigungoder der E101-Nachweis müssen vor der Reise beim
Sozialversicherungsträger beantragt werden.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Das Formular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden.
Wer erstellt das A1 Formular?
Das A1 Formular wird von der Krankenkasse oder dem Sozialversicherungsträger erstellt. Bei Privatversicherten wird die Bescheinigung durch den Rentenversicherungsträger ausgestellt.
Wo muss das Formular mitgeführt werden?
Der Reisende muss das A1 Formular in der EU, aber auch in weiteren Ländern, mitführen, um den Nachweis der Sozialversicherung erbringen zu können. Beantragung und Versand der A1 Bescheinigung erfolgen verpflichtend elektronisch.
Was ist die Gesetzliche Grundlage?
Gesetzesgrundlage ist die EU-Koordinierungsregel der Verordnung (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009. Sie besagt, dass Dienstreisende verpflichtet sind, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen ins Ausland eine
A1-Bescheinigung einzuholen und mit sich zu führen. Für die Sozialversicherung sind dabei Dienstreisen und Entsen-dungen gleichgestellt.
Welche Daten beinhaltet das A1 Formular?
Das A1 Formular enthält Personaldaten, Sozialversicherungsdaten, Reisedaten und Daten zum Geschäftszweck. Diese Daten sind nicht alle in Systemen verfügbar. Die verfügbaren Daten sind über mehrere Systeme verteilt. Manuelle
Aktion des Reisenden ist in den meisten Fällen erforderlich. Die Beantragung des A1 Formulars ist damit nur schwer automatisierbar.